AGB
GRUPPENKURSE
(HypnoBirthing/ HypnoMothering/ Physiotherapeutische Gruppenkurse/ Babymassage)
1. Anmeldung
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung in jedem Fall schriftlich:
Mit der schriftlichen Anmeldung wird Ihre Platzreservierung im jeweiligen Kurs verbindlich und Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
- digital via Internet-ANMELDEFORMULAR
- oder ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt per Email an:
Mit der schriftlichen Anmeldung wird Ihre Platzreservierung im jeweiligen Kurs verbindlich und Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
2. Kursgebühren
Die Kurskosten betragen für einen HypnoBirthing-Gruppenkurs €370, für einen HypnoBirthing-Einzelkurs €799 und für einen HypnoMothering-Kurs €80, sofern nicht anders vereinbart.
Weitere Preise entnehmen Sie den entsprechenden Informationen zu den Kursen.
Preise verstehen sich bei HypnoBirthing-Kursen pro Schwangere mit oder ohne Geburtsbegleiter.
Der Kursbeitrag ist vor Beginn der ersten Kurseinheit und spätestens 1 Woche nach verbindlicher schriftlicher Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Mag. Karina Thür
Raiffeisenbank Lieboch-Stainz
IBAN: AT47 3821 0000 0201 0619
BIC: RZSTAT2G210
Verwendungszweck: "HypnoBirthing-Kurs bzw. HypnoMothering-Kurs ..."
Auf Anfrage kann auch ein Ersatz- Geburtsbegleiter den Kurs mit besuchen.
Weitere Preise entnehmen Sie den entsprechenden Informationen zu den Kursen.
Preise verstehen sich bei HypnoBirthing-Kursen pro Schwangere mit oder ohne Geburtsbegleiter.
Der Kursbeitrag ist vor Beginn der ersten Kurseinheit und spätestens 1 Woche nach verbindlicher schriftlicher Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Mag. Karina Thür
Raiffeisenbank Lieboch-Stainz
IBAN: AT47 3821 0000 0201 0619
BIC: RZSTAT2G210
Verwendungszweck: "HypnoBirthing-Kurs bzw. HypnoMothering-Kurs ..."
Auf Anfrage kann auch ein Ersatz- Geburtsbegleiter den Kurs mit besuchen.
3. Stornierung
Stornierungen können ausschließlich in schriftlicher Form per Email an [email protected] entgegengenommen werden.
Bei einem schriftlich bekannt gegebenem Rücktritt bis vier Wochen VOR Kursbeginn wird eine Kursplatzsicherungs- und -bearbeitungsgebühr von EUR 30,- verrechnet bzw. wird vom bereits gezahlten Betrag einbehalten.
Des Weiteren gelten folgende Stornokonditionen:
Stornogebühr bis 4 Wochen vor Kursbeginn:
Rückerstattung des einbezahlten Kursbetrages abzüglich EUR 30,- Bearbeitungsgebühr
Stornogebühr 4 – 2 Wochen vor Kursbeginn:
50 % der Kursgebühr + EUR 30,- Bearbeitungsgebühr
Stornogebühr 2 Wochen vor Kursbeginn oder während des Kurses:
100 % der Kursgebühren + EUR 30,- Bearbeitungsgebühr
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers, der den Teilnehmervoraussetzungen entspricht UND von der Kursleitung genehmigt wurde, entfällt die Stornogebühr.
Die Bearbeitungsgebühr von EUR 30,- ist jedoch zu entrichten.
Sollte ein Kurs oder Termin meinerseits ausfallen, wird dieser in einem angemessen Zeitraum nachgeholt. Sollte ich ganz ausfallen, werde ich mich um Ersatz durch eine meiner HypnoBirthing™ Kolleginnen bemühen.
Bei einem schriftlich bekannt gegebenem Rücktritt bis vier Wochen VOR Kursbeginn wird eine Kursplatzsicherungs- und -bearbeitungsgebühr von EUR 30,- verrechnet bzw. wird vom bereits gezahlten Betrag einbehalten.
Des Weiteren gelten folgende Stornokonditionen:
Stornogebühr bis 4 Wochen vor Kursbeginn:
Rückerstattung des einbezahlten Kursbetrages abzüglich EUR 30,- Bearbeitungsgebühr
Stornogebühr 4 – 2 Wochen vor Kursbeginn:
50 % der Kursgebühr + EUR 30,- Bearbeitungsgebühr
Stornogebühr 2 Wochen vor Kursbeginn oder während des Kurses:
100 % der Kursgebühren + EUR 30,- Bearbeitungsgebühr
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers, der den Teilnehmervoraussetzungen entspricht UND von der Kursleitung genehmigt wurde, entfällt die Stornogebühr.
Die Bearbeitungsgebühr von EUR 30,- ist jedoch zu entrichten.
Sollte ein Kurs oder Termin meinerseits ausfallen, wird dieser in einem angemessen Zeitraum nachgeholt. Sollte ich ganz ausfallen, werde ich mich um Ersatz durch eine meiner HypnoBirthing™ Kolleginnen bemühen.
Um sich die Stornierungsgebühr ggf. zu ersparen, besteht die Möglichkeit selbstständig einen Kurs-Seminar-Kongress-Stornoschutz über die Europäische Reiseversicherung abzuschließen.
Folgender Link führt Dich direkt auf die entsprechende Seite:
https://www.europaeische.at/veranstaltungen/kursseminarkongress-stornoschutz
Folgender Link führt Dich direkt auf die entsprechende Seite:
https://www.europaeische.at/veranstaltungen/kursseminarkongress-stornoschutz
4. Ort der Veranstaltung
Bei weniger als 3 Anmeldungen für einen Präsenzkurs fällt der Kurs NICHT aus, sondern findet online zum gleichen Kurspreis statt.
Eine Ausnahme bildet die Anmeldung zu einem Gruppenkurs, bei dem sich kein weiteres Paar findet, der Kurs also als Einzelkurs abgehalten wird.
In diesem Fall muss eine individuelle Lösung gefunden werden.
Eine Ausnahme bildet die Anmeldung zu einem Gruppenkurs, bei dem sich kein weiteres Paar findet, der Kurs also als Einzelkurs abgehalten wird.
In diesem Fall muss eine individuelle Lösung gefunden werden.
5. Pandemie
Präsenzkurse werden „online“ als WEBINARE weitergeführt, wenn Verordnungen bzw. Auswirkungen (Quarantänefälle, K1, K2) der Corona-Pandemie einen physischen Kurs nicht möglich machen.
PHYSIOTHERAPIE Behandlungsvertrag mit Sanfter Weg | Mag. Karina Thür
1. Vor Behandlungsbeginn
1.1. Ärztliche Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie in Österreich eine ärztliche Überweisung von Ihrem praktischen Arzt oder Facharzt.
Diese Verordnung muss neben persönlichen Daten,
Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine Leistungen nur präventiv/ vorbeugend in Anspruch nehmen.
Für vorbeugende Behandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen allerdings keine Kosten.
Präventive Leistungen dürfen darüber hinaus nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder während der Therapie auftreten, teilen Sie mir dies bitte sofort mit.
1.2. Chefärztliche Genehmigung
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten.
Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
Wenn Sie bei der ÖGK versichert sind, brauchen Sie momentan keine Bewilligung einzuholen - vorausgesetzt Sie haben in den letzten 13 Wochen keine Physiotherapie in Anspruch genommen.
Bei allen anderen Kassen ist bei besonderen Leistungen eine Bewilligung zu Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Krankenkasse einzuholen (auch per Email oder Fax möglich).
Auf jeden Fall zu bewilligen:
1.3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde sowie den Aufnahme- und Anamnesebogen, den ich Ihnen vorher per Email zukommen lasse, mitzubringen.
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie in Österreich eine ärztliche Überweisung von Ihrem praktischen Arzt oder Facharzt.
Diese Verordnung muss neben persönlichen Daten,
- die medizinische Diagnose,
- die indizierte Therapie mit Angabe der Zeitdauer (30, 45 oder 60 Minuten),
- die Anzahl der Behandlungen,
- und evtl. Hausbesuch als Vermerk
Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine Leistungen nur präventiv/ vorbeugend in Anspruch nehmen.
Für vorbeugende Behandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen allerdings keine Kosten.
Präventive Leistungen dürfen darüber hinaus nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder während der Therapie auftreten, teilen Sie mir dies bitte sofort mit.
1.2. Chefärztliche Genehmigung
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten.
Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
Wenn Sie bei der ÖGK versichert sind, brauchen Sie momentan keine Bewilligung einzuholen - vorausgesetzt Sie haben in den letzten 13 Wochen keine Physiotherapie in Anspruch genommen.
Bei allen anderen Kassen ist bei besonderen Leistungen eine Bewilligung zu Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Krankenkasse einzuholen (auch per Email oder Fax möglich).
Auf jeden Fall zu bewilligen:
- Hausbesuche
- 60-minütige Behandlungen
- Alle Behandlungen ab der 10. Therapiesitzung
1.3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde sowie den Aufnahme- und Anamnesebogen, den ich Ihnen vorher per Email zukommen lasse, mitzubringen.
2. Ablauf der Therapie
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Für die Dauer der Behandlung stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit mir vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …
2.2. Behandlung
Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere
2.3. Grundsätze der Behandlung
2.4. Dokumentation
Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
2.5. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Ich begleite Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und
-maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen.
Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
2.6. Absage von vereinbarten Behandlungsterminen
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen . Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Für die Dauer der Behandlung stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit mir vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …
- Behandlungsziel
- Maßnahmen der Behandlung
- Behandlungstermine
- Behandlungsdauer
- Behandlungsfrequenz
- Behandlungsumfang
- Kosten der Behandlung
2.2. Behandlung
Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere
- persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung,
- behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe,
- für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials,
- Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben,
- bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
2.3. Grundsätze der Behandlung
- Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
- Wissenschaft: Ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
- Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.
- Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir als Physiotherapeutin geben, unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
2.4. Dokumentation
Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
2.5. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Ich begleite Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und
-maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen.
Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
2.6. Absage von vereinbarten Behandlungsterminen
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen . Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1. Höhe der Kosten
Eine Physiotherapieeinheit dauert üblicherweise 45 Minuten und kostet €75 exkl. Zusatzleistungen wie z.B. Massagen.
30 Minuten €60
45 Minuten €80
60 Minuten €105
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus:
3.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Ich stelle Ihnen am Ende der Behandlung (bzw. der Behandlungssitzungen) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlung aus.
Da ich eine Wahl-Physiotherapeutin bin, müssen Sie die anfallenden Therapiekosten direkt bei mir vorfinanzieren.
Der Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) ist der Honorarnote zu entnehmen.
Ich bitte hierbei um Zahlung mittels Banküberweisung.
Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen.
Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 15,–, für die zweite Mahnung auf Euro 25,– und für die dritte Mahnung auf Euro 35,–.
Eine Physiotherapieeinheit dauert üblicherweise 45 Minuten und kostet €75 exkl. Zusatzleistungen wie z.B. Massagen.
30 Minuten €60
45 Minuten €80
60 Minuten €105
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus:
- Einzelleistung,
- benötigter Zeit und
- eventuell für die Behandlung benötigtem Material.
3.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Ich stelle Ihnen am Ende der Behandlung (bzw. der Behandlungssitzungen) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlung aus.
Da ich eine Wahl-Physiotherapeutin bin, müssen Sie die anfallenden Therapiekosten direkt bei mir vorfinanzieren.
Der Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) ist der Honorarnote zu entnehmen.
Ich bitte hierbei um Zahlung mittels Banküberweisung.
Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen.
Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 15,–, für die zweite Mahnung auf Euro 25,– und für die dritte Mahnung auf Euro 35,–.
4. Ende der Behandlung
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
5. Ansuchen beim Krankenversicherungsträger
Sobald Sie die anfallenden Therapiekosten bei mir beglichen haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif ansuchen.
Dazu müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Die Rückvergütung der Therapie richtet sich nach den jeweiligen Tarifsätzen, festgelegt im Leistungskatalog des jeweiligen Sozialversicherungsträgers.
Verbindliche Auskunft über die Höhe des zu erwartenden Kostenzuschusses erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Dazu müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Überweisungsschein (mit evtl. chefärztlicher Bewilligung),
- Honorarnote
- Zahlungsbeleg
Die Rückvergütung der Therapie richtet sich nach den jeweiligen Tarifsätzen, festgelegt im Leistungskatalog des jeweiligen Sozialversicherungsträgers.
Verbindliche Auskunft über die Höhe des zu erwartenden Kostenzuschusses erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.