Mit ärztlicher Überweisung werden je nach Krankenkasse 40-80% des Kassentarifs zurückerstattet. Diese beträgt 2023 bei der ÖGK €17,92 pro Einheit. In vielen Fälle übernimmt eine Zusatzversicherung den verbleibenden Selbstbehalt.
Setze Dich diesbezüglich am besten vorab mit Deinen Versicherungen in Verbindung.
Damit verbleibt nur noch ein Eigenanteil von €88,72 bei 8+1 Einheiten bzw. €120,80 bei 8+2 Einheiten!
Überweisung und Bewilligung
"Physiotherapeutische Gruppentherapie" kann vom Haus- oder Facharzt (z.B. Gynäkologen) verordnet werden. Die Verordnung muss auf "10 x PH Gruppe (Physiotherapie Gruppen)" lauten, sodass die Kurskosten im Nachhinein auch von den Kassen rückerstattet werden können. Die Diagnose muss eine körperliche Beschwerde beinhalten, z.B. "Beckenbodenschwäche nach der Geburt, Inkontinenz", "Status post sectio mit Narbenschmerzen" oder auch einfach nur "Rückenschmerzen".
Eine Bewilligung durch die Krankenkasse ist bis auf Weiteres bei der ÖGK und der BVAEB ausgesetzt, bei der SVS bitte vor Kursbeginn bewilligen lassen!
Da ich eine Wahlphysiotherapeutin bin, erhältst Du nach Abschluss der geleisteten Therapie eine Honorarnote, die Du bei Deiner Kasse einreichen kannst.
Du benötigst dafür:
die bewilligte Verordnung
die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat)
den Zahlungsnachweis
bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)